Formeldokument und Taschenrechner
Dokument mit mathematischen Formeln
als Hilfsmittel in Unterricht, Leistungserhebungen und Abitur des G9
Das Formeldokument für das Fach Mathematik ist bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 10 des G9 als Hilfsmittel zugelassen. Ausdrücklich wird betont, dass die Verwendung des Formeldokuments bei Leistungsnachweisen (teilweise) ausgeschlossen werden kann, wenn es die Lehrkraft hinsichtlich einer sachgemäßen Prüfung der Lerninhalte für sinnvoll erachtet.
Das Formeldokument steht zum Download auf der Internetseite des ISB bereit: https://www.isb.bayern.de/gymnasium/faecher/mathematik-informatik/mathematik/dokument_mit_mathematischen_formeln/
Das Dokument mit mathematischen Formeln stellt die meisten für Leistungsnachweise wesentlichen Formeln zusammen, allerdings in recht knapper, teils auch ungewohnter Formulierung. Daher sollten sich die Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Dokument befassen und es bei der Erstellung von Hausaufgaben verwenden.
Man kann das Formeldokument auch hier herunterladen:
Taschenrechner
Die Verwendung eines Taschenrechners ist im Fach Mathematik ab der 8. Jahrgangsstufe möglich, im Fach Natur und Technik bereits ab der 7. Jahrgangsstufe.
Seit einigen Jahren führen die Lehrkräfte des Faches Natur und Technik in der 7. Jahrgangsstufe eine Sammelbestellung von Taschenrechnern durch.
Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird das Casio-Modell fx-810DE CW bestellt, das auch für die G9-Abiturprüfung zugelassen ist.
(Bis zum Schuljahr 2013/2014 wurde das Modell
CASIO FX 85 DE plus bestellt,
von 2014/2015 bis 2018/2019 wurde das Modell
CASIO FX 85 GT plus bestellt,
von 2019/2020 bis 2021/2022 wurde das Modell
CASIO FX 85 GT X bestellt).